Du machstdein Ding.Ich machdeinen Lohn.

Laufende Lohnabrechnung, Meldewesen und ein offenes Ohr für deine Fragen. Ich bin Svenja aus Köln – und halte dir den Rücken frei.

Lass uns sprechen Deine Lohnabrechnung. Mein Fachgebiet – auch im TVöD.
Ein hoher Alpengipfel ragt aus den Wolken.

Dein Lohn.
Mein Thema.

Du brauchst jemanden, der sich um deine laufende Lohnabrechnung kümmert? Genau das mache ich.

Häufige Fragen

Lohn & Gehalt

Ich übernehme deine laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Damit du dich um das kümmern kannst, was bei dir ansteht.

Meldungen & Bescheinigungen

Die nötigen Meldungen und Bescheinigungen gehören für mich dazu. Ich kümmere mich darum und behalte den Überblick.

Fristen & Fragen

Was ist wann fällig? Und was bedeutet diese Position auf der Abrechnung? Bei solchen Fragen bin ich deine Ansprechpartnerin.

Hi, ich bin Svenja.

Seit 2020 dreht sich bei mir alles um Lohnabrechnungen und den TVöD. Die Tarifwelt kann ganz schön knifflig sein – aber genau da fühle ich mich zu Hause.

Ich häng mich rein, damit deine Lohnabrechnung stimmt. Und wenn etwas unklar ist, erkläre ich dir die Zusammenhänge verständlich – ohne unnötige Fachbegriffe.

Du kannst dich mit deinen Fragen direkt an mich wenden. Wir schauen gemeinsam, wo du Unterstützung brauchst – und ob ich die Richtige dafür bin.

Schreib mir einfach
Svenja Grüner

Fangen wir mit
einem Hallo an.

Erzähl mir kurz, wobei du Unterstützung brauchst. Ich melde mich bei dir, und wir besprechen alles Weitere.

0156 / 791 347 24

Ich freu mich auf deine Nachricht.Svenja

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Ich verwende deine Angaben, um deine Anfrage zu beantworten. Mehr dazu im Datenschutz.

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Annahmen: kinderlos ab 23, keine Kirchensteuer, nicht Sachsen, 2,9 % Zusatzbeitrag.

Angaben anpassen optional

Deine Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an uns übermittelt. Die Berechnung erfolgt nur in deinem Browser.

Hinweise & Berechnungsgrundlagen

Unverbindliche Schätzung, keine individuelle Lohnabrechnung oder Steuerberatung. Die tatsächliche Auszahlung kann abweichen. Gerechnet wird mit zwölf gleichen Monatsgehältern und regulären Arbeitnehmerbeiträgen.

Nicht berücksichtigt: Mini- und Midijobs, private Krankenversicherung, Beamte, Selbstständige, Rentner, Steuerklasse VI, Faktorverfahren, Altersentlastungsbetrag, individuelle Freibeträge, Sonderzahlungen und geldwerte Vorteile. In Steuerklasse II wird nur der Grundentlastungsbetrag berücksichtigt. Kinderfreibeträge wirken hier auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.

Grundlagen: BMF-Programmablaufplan 2026, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Stand: 04.10.2026.